Krasses Urteil:
"Grundsatzentscheidung zum Bafög - Kein Anspruch auf staatliche Leistung zur Beseitigung sozialer Ungleichheit"
"Das widerspreche auch nicht dem Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot, da der Staat lediglich sicherstellen müsse, dass die Verteilung der Plätze chancengerecht sei. Es umfasse »aber kein Recht auf staatliche Leistungen zur Beseitigung von den gesellschaftlichen Verhältnissen geschuldeten Hindernissen für den Zugang zum Studium«, führte das Gericht weiter aus. Sprich, wie viele Ressourcen Studierende von Haus aus mitbrächten, sei in dem Fall nicht relevant."